Tier- und Pflanzenarten der Roten Listen

Rote Listen werden für Deutschland durch das BfN (Bundesamt für Naturschutz) und für die einzelnen Bundesländer (z.B. durch das LUBW – Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg) erstellt.

Das im März 2019 gegründete Rote-Liste-Zentrum koordiniert die Erstellung der bundesweiten Roten Listen im Auftrag des BfN. 

Die Roten Listen sind wichtige Grundlage des Artenschutzprogrammes. In ihnen werden die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten aufgeführt. Die Gefährdung wird durch die Einstufung in Gefährdungskategorien wiedergegeben (0 = ausgestorben, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnstufe, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes …). Die Listen widerspiegeln den kurzfristigen und den langfristigen Trend der Entwicklung (kurzfristig – 10 bis 20 Jahre).

 

„Auch wenn Rote Listen im juristischen Sinn nicht verbindlich sind, sind sie doch ein unverzichtbares Instrument für den Naturschutz. Sie dienen zur Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope, sie sind Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen und sie dienen der Prioritätensetzung im Arten- und Biotopschutz und zeigen akuten Handlungsbedarf auf.“ (LUBW)

 

„Aufgrund des hohen Qualitätsanspruches an die Roten Listen, die stets umfangreicher werdenden Listen und die Tatsache, dass sich die Arbeit zum Teil auf immer weniger verfügbare Experten verteilt, steigt der Aufwand für diese Artenkennerinnen und -kenner.

Mit der Einrichtung des Rote-Liste-Zentrums wurde ein klares Signal gesetzt, dass ehrenamtliche Expertise weiterhin benötigt und auch unterstützt wird. Ziel ist es, Expertinnen und Experten damit besser in die Lage zu versetzen, ihr Wissen und ihre Kenntnisse auch an jüngere Menschen weiterzugeben in der Hoffnung, dass auch künftig der Erhaltungszustand möglichst vieler unserer Tiere, Pflanzen und Pilze weiterhin fundiert ermitteln werden kann.“ (BMU)

 

Der Vergleich der gefundenen Arten in den Gemeinden Karlsbad und Waldbronn mit den Roten Listen, bezogen auf Deutschland und Baden-Württemberg, war mit einigem Aufwand verbunden und für Baden-Württemberg waren auch einige Daten zu Insekten, z.B.  aus der Ordnung der Zweiflügler (Diptera) nicht zu finden. Der „aktuelle“ Bearbeitungsstand der Listen liegt zwischen 1998 und 2010. Bei den veröffentlichten Entwicklungstendenzen kann man davon ausgehen, dass die neuen Erhebungen zu einer wesentlichen Erhöhung der Artenzahl in der Gefährdungskategorie 1 bis 3 führen. Im Gebiet der Gemeinden Karlsbad und Waldbronn können 45 Arten (Pflanzen und Insekten) den Roten Listen zugeordnet werden (Kategorie 1 bis Vorwarnstufe).

 

Zukünftige Beobachtungen im Bereich der Gemeinden Karlsbad und Waldbronn und Aktualisierungen der Roten Listen werden an dieser Stelle einfließen (Excel-Listen und Fotos).

Tier- und Pflanzenarten in Karlsbad und Waldbronn, die in eine Kategorie der Roten Listen von Deutschland und Baden-Württemberg eingeordnet werden
Rote-Liste-Arten-Karlsbad-Waldbronn.xlsx
Microsoft Excel Tabelle 33.7 KB

Machen Sie uns stark

Naturschutzjugend