Eingangs möchten wir dem Agrarreferenten des NABU-Landesverbandes Baden-Württemberg, Herrn Jochen Goedecke, für seine Hinweise und Informationen danken.
Für einen naturinteressierten Nicht-Fachmann stellen sich viele Fragen, wenn er den Zustand von Ackerrandstreifen betrachtet und Recherchen zum Sollzustand anstellt.
Es gibt viele unterschiedliche Angaben. Ackerrandstreifen werden tangiert von Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und auf Landesebene und hier bei verschiedenen Ministerien, wie Natur- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft und Verkehr. Klare Vorgaben findet man bei Autobahnen und Bundesstraßen. Fast alle Ackerrandstreifen im Exkursionsgebiet zwischen Karlsbad-Langensteinbach und Karlsbad-Auerbach findet man an Feld- und Grünwegen.
Ackerrandstreifen zählen auf Grund ihrer Randständigkeit an Äckern zu den Saumbiotopen. Wir finden sie an öffentlichen Straßen und Wegen, an Feldwegen und Grünwegen. Sie sind wichtige Vernetzungsstrukturen und Lebensräume. Entsprechen Sie dem Wunschzustand des Natur- und Artenschutzes, so findet man zahlreiche bodenbürtige Ackerwildkräuter (Segetalpflanzen) und viele Insektenarten, die teilweise auf die vorkommenden Pflanzenarten spezialisiert sind und sich in diesem Biotop wohl fühlen. Ein solcher Zustand sollte auch im Interesse der Bauern sein, wenn sie damit nicht nur etwas für das Gemeininteresse tun (Artenvielfalt, Erholungswert, Biotopverbund), sondern in der Vielzahl der Insekten auch die Gegenspieler für Schadinsekten haben (Senkung des Pestizideinsatzes) und die Bestäuber für ihre Kulturen.
Feldwege (befestigt) und Grünwege (unbefestigt) gehören zu den Wirtschaftswegen. Sie gliedern sich in ihrer Breite in Fahrbahn und Seitenstreifen = Wegekrone und den Seitenraum. Das Ende des Seitenraumes begrenzt die Grundstücksgrenze. Die meisten Ackerrandstreifen im Exkursionsgebiet befinden sich an Feldwegen und sind Gemeindeeigentum. Der Seitenstreifen beträgt 0,75 m (lt. DWA). Der Abstand vom Feldweg zum Ackerrand muss also mindestens 0,75 m betragen (vernachlässigt ist hier die unterschiedliche Breite des Seitenraumes bis zur Grundstücksgrenze). Leider wird der Seitenstreifen oftmals von den Landwirten mit bewirtschaftet. Die Kommune kümmert sich nicht darum, was auf ihren Wege-Flurstücken passiert bzw. sie sind ganz froh, dass die Landwirte eine Bewirtschaftung durchführen und nicht der Bauhof mähen muss. Dass dabei oft der Unterbau / das Schotterbett zerstört wird, scheint niemanden zu interessieren. Der zur Gemeinde gehörende Ackerrandstreifen am Feldweg darf entsprechend (Bundesnaturschutzgesetz) BNatSchG § 39 (5) 1 weder gedüngt, noch mit Pestiziden und Unkrautvernichtungsmitteln behandelt werden.
Weitet ein betreffender Bauer den Ackerrandstreifen auf seine Gemarkung aus und bewirtschaftet ihn entsprechend der Vorgaben, so kann er für seinen Anteil am Ackerrand Fördermittel beantragen. Ein wichtiges Förderprogramm in Baden-Württemberg ist das FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl). Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung. Landwirte stellen die Anträge bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt.
Eine Bitte noch an die Hundehalter - bitte sorgen Sie dafür, dass Ackerrandstreifen nicht zur Hundetoilette werden und entsorgen Sie die evtl. Hinterlassenschaften Ihres Hundes.
Wer bei diesem Projekt mitwirken möchte, kann sich gerne über das Kontaktformular auf unserer Internetseite melden und wird mit einbezogen.
Was unterscheidet eigentlich Ackerrandstreifen und Blühstreifen? Was ist beim Anlegen von Blühstreifen am Ackerrand zu beachten?
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Der Acker-Hahnenfuß wird bis 60 cm hoch. Die Stängel sind vielblütig. Die grundständigen Blätter sind spatelförmig und grob gezähnt, spätere bis zum Grund dreiteilig. Die zahlreichen Blüten sind hellgelb und im Durchmesser 8 - 15 mm. Blütezeit ist von Mitte Mai bis Ende Juli. Die Art ist ein Lehmzeiger. Um die Art an den Ackerrändern zu erhalten, müssen diese von der Herbizidbehandlung ausgenommen werden. Der Bestand dieser Art ist stark abnehmend.
Beim Saat-Mohn handelt es sich um eine einjährige Pflanze aus der Familie der Mohngewächse. Die Pflanze wird 25 - 70 cm hoch. Der Stängel ist beblättert. Die Blätter sind ein- bis zweifach fiederteilig und borstig behaart. Die Blütenstiele sind anliegend behaart. Die Kronblätter werden 1 - 3 cm lang. Die Staubfäden sind fadenförmig und erreichen die Narbenstrahlen nicht. Der Saat-Mohn kommt seltener vor als der Klatsch-Mohn. Er bevorzugt kalkarme Böden, Getreidefelder und Wegränder.
Diese Art findet man nur noch selten - um so erfreulicher ist es, wenn man den Ysopblättrigen Weiderich nach Jahren wieder findet. Er ist kleinwüchsig (vor Ort ca. Wuchshöhen von 10 - 20 cm, Blütendurchmesser ca. 5 - 6 mm). An den aufrechten oder aufsteigenden Stängeln sind die linealen Blätter wechselständig angeordnet. Die Art bevorzugt offene, wechselfeuchte und lehmige, meist kalkarme und mäßig, nährstoffreiche Böden.